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Kanzlei im Sozialversicherungsrecht in Berlin - Mitte direkt am Alexanderplatz im Haus des Lehrers

 Unsere Kanzlei besteht seit 1998 und befindet sich direkt am Allexanderplatz in Berlin Mitte im (denkmalgeschützten) Haus des Lehrers.  Wir haben uns zusammengeschlossen, um mittels Spezialisierung und Kooperation die anspruchsvollen Anforderungen unserer Mandantschaft auf den Gebieten des allgemeinen und des besonderen Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht zu erfüllen. Die Zusammenarbeit in der Sozietät bietet die Möglichkeit der Konzentration jedes Anwalts auf seine Spezialgebiete und der ganzheitlichen Betreuung der Mandanten.

Entsprechend der Spezialisierung der Anwälte unserer Kanzlei vertreten wir vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Gerade die komplizierte verwaltungsrechtliche Bearbeitung von sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten bereitet den gesetzlichen Versicherungsträgern zunehmend Schwierigkeiten und kann schon oft ohne professionelle rechtliche Unterstützung nicht mehr bewältigt werden. Im Gestrüpp zwischen Verwaltungsrichtlinien, ungeschriebenen Verwaltungspraktiken und der oft für Laien kaum mehr nachzuvollziehenden Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichtegerichte ist von einer bürgerfreundlichen und gläsernen Verwaltung kaum noch etwas zu spüren.

Aufgrund der notorischen Überlastung der Verwaltungs- uns Sozialgerichtegerichte und der häufig für beide Parteien unbefriedigenden Ergebnisse langwieriger Gerichtsverfahren legen wir großen Wert auf Streitvermeidung durch vorausschauende Beratung und auf außergerichtliche Streitbeilegung. Dabei geht es nicht nur um das außergerichtliche Verhandeln mit der Verwaltung im Interesse unserer Mandanten. Wir stehen auch zur Verfügung zur neutralen Vermittlung des Gesprächs zwischen zwei Parteien im Sinne einer Schlichtung, zur Herbeiführung einer Streitlösung, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Gerade in jüngster Zeit steht die öffentliche Verwaltung aufgrund der immer komplizierter werdenden Rechtsfragen außergerichtlichen Einigungen aufgeschlossen gegenüber. Ebenso bedient sich die Verwaltung immer häufiger der Handlungsform des öffentlichen Vertrages, weil mit Hilfe dieses - in der Vergangenheit oft vernachlässigten - verwaltungsrechtlichen Instrumentes Rechtsfragen zwischen den Beteiligten vereinfacht werden können und damit Rechtsklarheit geschaffen wird. Um aber Waffengleichheit beim Abschluss von verwaltungsrechtlichen Verträgen zwischen den Beteiligten sicher zu stellen, ist eine fundierte rechtliche Beratung unausweichlich. Dies gilt selbstverständlich auch für die öffentliche Verwaltung. Leider sehr oft mussten wir feststellen, dass zwar die Beamten sehr sicher im Umgang mit den Verwaltungsrichtlinien sind, es aber nicht hinzunehmende Defizite bei den Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts gibt. Unausweichlich werden dann rechtswidrige Verwaltungsakte produziert, deren Aufhebung mittels Rücknahme oder Widerruf den Behörden unnötige Kostenlasten aufbürdet.

Anhand der Porträts Anwälte können Sie sich über jeweilige Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte näher informieren.  Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schulungstermine auf den Gebieten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts können mit Rachtsanwalt Heiko Moritz vereinbaren.