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Die Honorierung der Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren oder wird frei vereinbart. Hierbei sind Zeit- oder
Pauschalhonorare möglich. Eine zuverlässige Kostenschätzung soll dabei den Mandanten vor "bösen Überraschungen" bewahren und ihm die Entscheidung für die kostengünstigste Variante ermöglichen.
In der Regel wird nach Verfahrensablauf bzw. Arbeitsfortschritt abgerechnet, so dass das anfallende Honorarvolumen überschaubar ist.
Im Sozialversicherungsrecht entstehen sog. Rahmengebühren. Damit richten sich die Prozesskosten nicht nach dem tatsächlichen Streitwert,
was oftmals für die Betroffenen erheblich günstiger ist.
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