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Kanzlei im Sozialversicherungsrecht in Berlin - Mitte direkt am Alexanderplatz im Haus des Lehrers

 

Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60.  Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind gesetz- und grundrechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 16. Mai 2006 entschieden (AZ: B 4 RA 22/05 R). Die 46-jährige Klägerin aus Niedersachsen erhält aufgrund dieses Urteils eine erhebliche Nachzahlung und eine monatlich höhere Rente.

Allerdings hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im November 2006 erklärt, dass sie das Urteil vorerst nicht umsetzen wird, sondern weitere Musterklagen anstrebt. Wir empfehlen den betroffenen  Erwerbsminderungsrentnern nach wie vor, eine Überprüfung einzuleiten  bzw.  bei einem aktuellen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Dies ist umso wichtiger, als die Bundesregierung mit einer gesetzlichen Neuregelung den Rückzahlungsanspruch von Beiträgen eingeschränkt hat.

Für eine Beratung im Einzelfall nehmen Sie mit Herr RA Moritz (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht) Verbindung auf.

mitgeteilt von RA Moritz am 02.10.2007