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Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind
gesetz- und grundrechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 16. Mai 2006
entschieden (AZ: B 4 RA 22/05 R). Die 46-jährige Klägerin aus Niedersachsen erhält aufgrund dieses Urteils eine erhebliche Nachzahlung und eine monatlich höhere Rente.
Allerdings hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im November 2006
erklärt, dass sie das Urteil vorerst nicht umsetzen wird, sondern weitere Musterklagen anstrebt. Wir empfehlen den betroffenen Erwerbsminderungsrentnern nach wie vor, eine Überprüfung einzuleiten bzw. bei einem aktuellen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Dies ist umso wichtiger, als die Bundesregierung mit einer
gesetzlichen Neuregelung den Rückzahlungsanspruch von Beiträgen eingeschränkt hat.
Für eine Beratung im Einzelfall nehmen Sie mit Herr RA Moritz (Fachanwalt
für Sozialrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht) Verbindung auf.
mitgeteilt von RA Moritz am 02.10.2007
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